Die HRS Real Estate AG reichte der Stadt Buchs jüngst das Baugesuch für das vorgesehene «Chez Fritz»-Hochhaus ein. Die Übergabe erfolgte vor dem kantonalen Rekursentscheid zum Sondernutzungsplan. Die Einreichung des Baugesuches soll Zeit wettmachen, zieht sich das Rechtsverfahren wegen des immergleichen Einsprechers doch schon seit Jahren hin.
Die kantonalen Behörden dürften nach der Einschätzung von Beteiligten in den nächsten Wochen über den Rekurs zum «Chez Fritz»-Hochhaus in Buchs entscheiden. Nach der Zustimmung des Stimmvolks im Jahre 2016, dem «Neustart» wegen des neuen st.gallischen Planungs- und Baugesetzes und dem Rechtsverfahren wegen des immergleichen Einsprechers wäre dies ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur baldigen Realisierung dieses Projekts.
Wartezeit aktiv genutzt
Die HRS Real Estate AG und die Eigentümerin haben die lange, verfahrensrechtliche «Wartezeit» aktiv genutzt und die zahlreichen Planungen für das Hochhaus-Projekt allesamt minutiös ausgearbeitet. Die für das Baugesuch benötigten Unterlagen liegen schon seit längerer Zeit vollständig vor. Sie wurden der Stadt Buchs am 3. August 2021 offiziell zur Prüfung der Vollständigkeit sowie zur baldigen Publikation des Baugesuchs übergeben. Die hierfür nötigen Bauvisiere werden in dieser Woche gestellt.
HILTI als möglicher Mieter
Die HILTI Gruppe konnte ihre Wachstumsstrategie in den letzten Jahren erfolgreich weiterführen, ihre internationale Markposition festigen. Neben den anderen Standorten im Rheintal hat auch Buchs für die HILTI Gruppe weiterhin eine grosse Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat die HILTI Gruppe ihr Interesse bekundet, eine grössere Fläche des «Chez Fritz»-Hochhauses längerfristig für Büros nutzen zu wollen. Der veränderten Arbeitswelt soll durch moderne, flexible Büroräumlichkeiten Rechnung getragen werden. Räumlichkeiten für kreative Teamarbeit, Einzelarbeitsplätze, Kaffee-ecken und nicht zuletzt eine Begegnungs- und Erholungszone auf der Dachterrasse des Bürotrakts werden für ein attraktives Arbeitsumfeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.
Einreichung des Baugesuchs
Die Entwicklerin, die HRS Real Estate AG, hofft auf ein Vorwärtskommen ohne neuerliche Verzögerungen. Deshalb reichte sie − was eher unüblich ist − ihr Baugesuch schon vor dem kantonalen Re-kursentscheid ein. Dies, um das Verfahren voranzubringen, keine weitere Zeit mehr zu verlieren und baldmöglichst mit dem Bau des Hochhauses beginnen zu können. Voraussetzung hierfür sind ein rechtskräftiger Sondernutzungsplan sowie das Vorliegen einer Baubewilligung.